Inwiefern gibt es Ermäßigungen für Bedürftige für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Personalausweises?
Die Gebühren für den Personalausweis sind in der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) festgesetzt. In Paragraf 1 Absatz 6 ist geregelt, dass Bedürftige von der Erhebung der Gebühr befreit werden können oder diese ermäßigt werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass die Regelbedarfssätze seit dem 01. Januar 2011 einen monatlichen Betrag von 0,25 € enthalten, der für diese Gebühr anzusparen ist.
Im Zweifelsfall ist immer eine Einzelfallprüfung der Bedürftigkeit von den Bezirksämtern durchzuführen, laut der 23. Kammer vom 21. April 2016 des Verwaltungsgerichts Berlin.