Für viele Menschen mit niedrigem Einkommen stellt die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises eine finanzielle Hürde dar. Der Paragraf 1 Absatz 6 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) sieht daher auch die Möglichkeit einer Befreiung
Gebühren bei der Ausstellung von Personalausweisen
